Allgemeine Künstler- und Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen und Projekte der Graff Factory

Stand: 28. Juli 2026

1. Veranstalter und Geltungsbereich

1.1 Veranstalter

Veranstalter der Graff Factory und Vertragspartner der teilnehmenden Künstler:innen ist:

ZURKRAFT GmbH
Fichtestraße 1–4
08451 Crimmitschau
Deutschland

Vertreten durch den Geschäftsführer Tadeusz Pauer

E-Mail: grafffactory@zurkraft.de

Nachfolgend „ZURKRAFT“ oder „Veranstalter“ genannt.

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Künstler- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Künstler:innen, Kreativen, Gestalter:innen und sonstigen Mitwirkenden, die an einer Veranstaltung, Kunstproduktion, Fassadengestaltung, Ausstellung, Live-Performance oder sonstigen Aktivität unter der Bezeichnung „Graff Factory“ teilnehmen.

Sie gelten insbesondere für:

  • Graffiti- und Street-Art-Arbeiten;
  • Fassadenmalereien und Wandgestaltungen;
  • Arbeiten auf Leinwänden, Platten, Fahrzeugen oder sonstigen Trägerflächen;
  • Installationen und Objektkunst;
  • Live-Paintings und Live-Performances;
  • Entwürfe, Skizzen und digitale Gestaltungen;
  • Foto-, Video- und Medienproduktionen;
  • begleitende Workshops, Interviews und Präsentationen.

1.3 Einbeziehung

Die Teilnahme setzt voraus, dass der oder die Künstler:in diese Bedingungen vor Beginn der Tätigkeit zur Kenntnis genommen und ihrer Geltung zugestimmt hat.

Soweit eine gesonderte Künstler-, Teilnahme-, Honorar- oder Projektvereinbarung geschlossen wird, hat diese im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Bewerbung, Auswahl und Teilnahme

2.1 Kein Anspruch auf Teilnahme

Eine Bewerbung oder Kontaktaufnahme begründet keinen Anspruch auf Teilnahme, Zuteilung einer Kunstfläche, Übernahme von Kosten oder Abschluss eines Vertrags.

ZURKRAFT entscheidet unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzepts, der verfügbaren Flächen, der künstlerischen Ausrichtung, organisatorischer Möglichkeiten und rechtlicher Anforderungen über die Auswahl der Künstler:innen.

2.2 Künstlerische Zuordnung

ZURKRAFT ist berechtigt, Künstler:innen bestimmte Flächen, Formate, Zeiträume, Motive, Themen, Materialmengen und organisatorische Rahmenbedingungen zuzuweisen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche, Flächengröße, Position, Sichtbarkeit, Veranstaltungszeit oder Präsentationsform besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.3 Änderungen

ZURKRAFT darf Zuteilungen, Zeitpläne, Flächen, Veranstaltungsorte und Produktionsabläufe aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen, behördlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen ändern.

Dabei werden berechtigte Interessen der Künstler:innen angemessen berücksichtigt.

3. Künstlerische Gestaltung und Freigabe

3.1 Entwurf und Abstimmung

ZURKRAFT kann vor Beginn der Gestaltung die Vorlage eines Entwurfs, einer Skizze, eines Motivkonzepts oder einer Beschreibung verlangen.

Die Umsetzung darf erst nach Freigabe durch ZURKRAFT und, soweit erforderlich, durch Eigentümer:innen, Behörden, Sponsor:innen oder sonstige Berechtigte begonnen werden.

3.2 Inhaltliche Vorgaben

Die Kunstwerke dürfen insbesondere keine Inhalte enthalten, die:

  • gegen geltendes Recht verstoßen;
  • Rechte Dritter verletzen;
  • volksverhetzend, diskriminierend oder menschenverachtend sind;
  • Gewalt verherrlichen;
  • pornografische oder jugendgefährdende Inhalte darstellen;
  • verfassungswidrige Kennzeichen unzulässig verwenden;
  • Personen beleidigen, bedrohen oder herabwürdigen;
  • nicht freigegebene Marken, Unternehmenskennzeichen oder Werbeaussagen enthalten;
  • die Interessen von Flächeneigentümer:innen oder Projektpartnern unzumutbar beeinträchtigen.

Die künstlerische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen oder politischen Themen bleibt zulässig, soweit sie sich innerhalb des gesetzlichen und vereinbarten Rahmens bewegt.

3.3 Abweichungen vom Entwurf

Wesentliche Abweichungen von einem freigegebenen Entwurf sind vor der Umsetzung mit ZURKRAFT abzustimmen.

Bei nicht freigegebenen oder rechtswidrigen Abweichungen kann ZURKRAFT die Arbeiten unterbrechen und eine Änderung, Entfernung oder Überarbeitung verlangen.

4. Eigene Rechte und Rechte Dritter

4.1 Originalität und Berechtigung

Der oder die Künstler:in versichert, dass:

  • das Kunstwerk eigenständig geschaffen wurde oder alle erforderlichen Rechte vorliegen;
  • durch die Gestaltung und ihre vereinbarte Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden;
  • verwendete Vorlagen, Fotografien, Schriften, Logos, Figuren, Marken, Musikstücke und sonstige Elemente rechtmäßig verwendet werden dürfen;
  • keine ausschließlichen Rechte an Dritte vergeben wurden, die den Rechten von ZURKRAFT entgegenstehen;
  • gegebenenfalls beteiligte Miturheber:innen der Teilnahme und Rechtseinräumung zugestimmt haben.

4.2 Miturheber:innen und Kollektive

Wird ein Kunstwerk von mehreren Personen geschaffen, müssen alle beteiligten Urheber:innen und Rechteinhaber:innen angegeben werden.

Die anmeldende Person versichert, zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein, oder sorgt dafür, dass alle Mitwirkenden eine eigene Rechtevereinbarung unterzeichnen.

4.3 Ansprüche Dritter

Wird ZURKRAFT wegen einer vom Künstler oder von der Künstlerin zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, ist der oder die Künstler:in verpflichtet, ZURKRAFT bei der Rechtsverteidigung angemessen zu unterstützen.

Der oder die Künstler:in stellt ZURKRAFT von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Rechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde.

5. Urheberrecht

5.1 Verbleib des Urheberrechts

Das Urheberrecht am geschaffenen Kunstwerk verbleibt bei dem oder der jeweiligen Künstler:in.

Übertragen werden ausschließlich die in diesen Bedingungen und einer ergänzenden Rechtevereinbarung genannten Nutzungsrechte.

5.2 Urheberbezeichnung

Der oder die Künstler:in teilt ZURKRAFT mit, welche Urheberbezeichnung verwendet werden soll. Dies kann insbesondere der bürgerliche Name, ein Künstlername oder die Bezeichnung eines Künstlerkollektivs sein.

ZURKRAFT ist berechtigt, die angegebene Bezeichnung bei Veröffentlichungen zu verwenden.

Eine Namensnennung erfolgt, soweit dies nach Art, Umfang, Medium und technischen Gegebenheiten üblich und zumutbar ist. Bei Übersichtsaufnahmen, Social-Media-Formaten, kurzen Werbemitteln, Produktabbildungen, Vorschaubildern oder technisch automatisierten Veröffentlichungen kann eine unmittelbare Namensnennung unterbleiben.

Soweit möglich, kann die Zuordnung stattdessen über eine Künstlerseite, Produktbeschreibung, Bildunterschrift oder Projektübersicht erfolgen.

6. Nutzungsrechte an den Kunstwerken

6.1 Rechtseinräumung

Der oder die Künstler:in räumt ZURKRAFT an sämtlichen im Rahmen der Graff Factory entwickelten, begonnenen oder fertiggestellten Kunstwerken und Werkbestandteilen die für die Durchführung, Dokumentation, Kommunikation und Vermarktung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere:

  • das fertiggestellte Kunstwerk;
  • Entwürfe und freigegebene Skizzen;
  • Werkdetails und Ausschnitte;
  • Zwischenstände und Entwicklungsstufen;
  • die Entstehung und Produktion des Kunstwerks;
  • digitale Darstellungen;
  • Fotografien und audiovisuelle Aufnahmen des Kunstwerks;
  • Dokumentationen von Live-Paintings und Performances.

6.2 Umfang der Rechte

Die Nutzungsrechte werden ZURKRAFT:

  • räumlich unbeschränkt;
  • zeitlich unbeschränkt;
  • inhaltlich im nachfolgend beschriebenen Umfang;
  • für sämtliche bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten;
  • mit dem Recht zur vollständigen oder teilweisen Nutzung;
  • mit dem Recht zur Verbindung mit anderen Werken und Inhalten;
  • mit dem Recht zur Übertragung und Unterlizenzierung

eingeräumt.

Soweit es um die kommerzielle Verwertung, Lizenzierung und Vermarktung des Kunstwerks geht, erhält ZURKRAFT ein ausschließliches Nutzungsrecht.

Der oder die Künstler:in behält das Recht, das eigene Kunstwerk für das persönliche Portfolio, die eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, Bewerbungen und nicht kommerzielle Ausstellungen zu verwenden.

Eine eigene kommerzielle Lizenzierung oder Vermarktung von Graff-Factory-Kunstwerken durch den oder die Künstler:in bedarf der vorherigen Zustimmung von ZURKRAFT, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Erfasste Nutzungsarten

Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht:

  1. das Kunstwerk zu fotografieren, zu filmen, zu scannen, zu digitalisieren und auf sonstige Weise zu vervielfältigen;
  2. das Kunstwerk, seine Entstehung und seine Bestandteile öffentlich auszustellen und wahrnehmbar zu machen;
  3. Abbildungen des Kunstwerks zu veröffentlichen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen;
  4. das Kunstwerk in Websites, Webshops, Apps, Plattformen, Datenbanken und digitalen Galerien zu verwenden;
  5. das Kunstwerk in sozialen Netzwerken, Videoportalen, Streamingdiensten, Newslettern und digitalen Werbeanzeigen zu verwenden;
  6. das Kunstwerk in Pressemitteilungen, redaktionellen Beiträgen, Dokumentationen, Filmen, Interviews und Festivalrückblicken zu verwenden;
  7. das Kunstwerk in Flyern, Plakaten, Broschüren, Katalogen, Büchern, Magazinen, Zeitungen, Programmheften und sonstigen Druckerzeugnissen zu verwenden;
  8. das Kunstwerk für Außenwerbung, digitale Werbeflächen, Displays, Messeauftritte, Ausstellungen und Präsentationen zu verwenden;
  9. Abbildungen, Ausschnitte und Reproduktionen des Kunstwerks als Druck, Kunstdruck, Poster, Postkarte, Kalender, Buch, Katalog oder vergleichbares Produkt anzubieten und zu verkaufen;
  10. das Kunstwerk oder seine Abbildung auf Bekleidung, Taschen, Accessoires, Verpackungen, Aufklebern, Haushaltsgegenständen und sonstigen Merchandisingprodukten zu verwenden;
  11. digitale Produkte, digitale Editionen, Sammlerstücke, Downloads, Hintergrundbilder und vergleichbare digitale Angebote auf Grundlage des Kunstwerks herzustellen und zu vermarkten;
  12. Lizenzen an Kund:innen, Sponsor:innen, Projektpartner, Medienunternehmen, Verlage, Produzenten, Händler und Plattformbetreiber zu vergeben;
  13. das Kunstwerk zur Bewerbung der Graff Factory, der ZURKRAFT GmbH, der ZURKRAFT Studios, beteiligter Veranstaltungen, Projekte, Produkte und Dienstleistungen einzusetzen;
  14. das Kunstwerk in Verbindung mit Logos, Marken, Texten, Musik, Fotografien, Filmen, Animationen, grafischen Elementen und Sponsorendarstellungen zu verwenden;
  15. das Kunstwerk oder dessen Abbildung über den ZURKRAFT Studios Art Webshop, andere Onlineshops, Verkaufsplattformen, Galerien, Händler, Veranstaltungen und stationäre Verkaufsstellen anzubieten und zu vertreiben;
  16. die genannten Nutzungen selbst oder durch beauftragte beziehungsweise lizenzierte Dritte vorzunehmen.

6.4 Bearbeitungen

ZURKRAFT darf Abbildungen des Kunstwerks bearbeiten, soweit dies für die technische, redaktionelle, gestalterische oder werbliche Nutzung erforderlich ist.

Zulässig sind insbesondere:

  • Größen- und Formatänderungen;
  • Beschnitt und Freistellung;
  • Farb-, Helligkeits- und Kontrastkorrekturen;
  • Einbindung in Layouts;
  • Ergänzung von Texten, Logos und grafischen Elementen;
  • Verbindung mit Foto-, Video-, Ton- und Animationsinhalten;
  • Erstellung von Vorschaubildern und Produktdarstellungen;
  • Übersetzung und redaktionelle Anpassung begleitender Texte.

Bearbeitungen dürfen das Kunstwerk nicht in einer Weise entstellen oder in einen Zusammenhang stellen, der berechtigte geistige oder persönliche Interessen des Künstlers oder der Künstlerin verletzt.

Eine Verwendung in rechtswidrigen, menschenverachtenden, pornografischen oder diskriminierenden Zusammenhängen ist ausgeschlossen.

6.5 Unterlizenzierung

ZURKRAFT darf die eingeräumten Rechte vollständig oder teilweise an verbundene Unternehmen, Sponsor:innen, Kooperationspartner, Flächeneigentümer:innen, Medienpartner, Verlage, Produzenten, Händler, Plattformen und sonstige Verwertungspartner übertragen oder unterlizenzieren.

Eine Unterlizenzierung darf entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

ZURKRAFT bleibt berechtigt, die Rechte parallel selbst zu nutzen.

6.6 Unbekannte Nutzungsarten

Soweit Nutzungsarten betroffen sind, die bei Abschluss der Vereinbarung noch nicht bekannt sind, werden diese nur im Rahmen einer gesonderten, den gesetzlichen Formanforderungen entsprechenden Rechtevereinbarung eingeräumt.

Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Informations- und Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

7. Kommerzielle Vermarktung

7.1 Vermarktungsrecht von ZURKRAFT

ZURKRAFT ist jederzeit berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte wirtschaftlich zu verwerten.

Die Vermarktung kann insbesondere erfolgen durch:

  • Verkauf von Originalen, soweit ZURKRAFT Eigentümerin des körperlichen Werkstücks ist;
  • Verkauf von Drucken, Editionen und Reproduktionen;
  • Herstellung und Verkauf von Merchandisingprodukten;
  • Vergabe von Nutzungs- und Werbelizenzen;
  • Einbindung in kommerzielle Medienproduktionen;
  • Kooperationen mit Sponsor:innen und Unternehmen;
  • Vermarktung über den ZURKRAFT Studios Art Webshop;
  • Vermarktung über eigene oder fremde Onlineplattformen;
  • Verkauf über Galerien, Handelspartner und Veranstaltungen;
  • Nutzung für Werbung und Unternehmenskommunikation;
  • kostenpflichtige Ausstellungen und Präsentationen.

7.2 Preisgestaltung

ZURKRAFT entscheidet eigenständig über:

  • Verkaufspreise;
  • Lizenzgebühren;
  • Rabatte;
  • Auflagenhöhen;
  • Produktionsmengen;
  • Vertriebskanäle;
  • Bündelangebote;
  • Aktionspreise;
  • kostenlose Werbeexemplare;
  • Auswahl von Produktions- und Vertriebspartnern.

Der oder die Künstler:in hat kein Recht, ZURKRAFT bestimmte Preise, Mindestpreise, Höchstpreise oder Vertriebsformen vorzugeben.

Eine Abstimmung kann freiwillig erfolgen, begründet jedoch keine dauerhafte Bindung.

7.3 Kein Zustimmungsvorbehalt bei einzelnen Nutzungen

Für Nutzungen, die von den eingeräumten Rechten umfasst sind, ist keine erneute Zustimmung des Künstlers oder der Künstlerin erforderlich.

Dies gilt insbesondere für spätere Veröffentlichungen, Neuauflagen, Produktentwicklungen, Lizenzen, Werbekampagnen und Verwertungen über weitere Vertriebskanäle.

7.4 Keine Absatz- oder Nutzungspflicht

ZURKRAFT ist nicht verpflichtet, ein Kunstwerk tatsächlich zu vermarkten, Produkte herzustellen, eine bestimmte Auflage zu produzieren, Mindestumsätze zu erzielen oder eine begonnene Vermarktung fortzuführen.

8. Honorar und Vergütung

8.1 Kein allgemeiner Honoraranspruch

Aus der Bewerbung, Auswahl oder Teilnahme an einer Graff-Factory-Veranstaltung entsteht kein automatischer oder obligatorischer Anspruch auf:

  • Künstlerhonorar;
  • Lizenzvergütung;
  • Umsatzbeteiligung;
  • Aufwandsentschädigung;
  • Reisekostenerstattung;
  • Übernahme von Unterkunftskosten;
  • Verpflegung;
  • Materialkostenerstattung;
  • sonstige Zahlungen.

Eine Zahlung oder Kostenübernahme erfolgt nur, wenn sie vorab ausdrücklich in Textform oder Schriftform vereinbart wurde.

8.2 Individuelle Vereinbarungen

ZURKRAFT kann mit einzelnen Künstler:innen individuelle Vereinbarungen über Honorare, Reisekosten, Unterkunft, Materialien, Verkaufserlöse oder Beteiligungen treffen.

Aus einer Vereinbarung mit einem Künstler oder einer Künstlerin entstehen keine entsprechenden Ansprüche anderer Teilnehmender.

8.3 Leistungen des Veranstalters

ZURKRAFT kann den Künstler:innen insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung stellen:

  • Kunst- und Gestaltungsflächen;
  • Farben und Verbrauchsmaterialien;
  • technisches Equipment;
  • Gerüste, Arbeitsbühnen oder Leitern;
  • Reise- oder Unterkunftsleistungen;
  • Verpflegung;
  • organisatorische Unterstützung;
  • mediale Dokumentation;
  • Künstlerprofile und Öffentlichkeitsarbeit;
  • Zugang zu Veranstaltungen und Netzwerken;
  • Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten.

Umfang und Wert dieser Leistungen können je nach Künstler:in, Kunstfläche, Projekt und Vereinbarung unterschiedlich sein.

8.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche

Zwingende gesetzliche Ansprüche auf angemessene Vergütung, weitere Beteiligung, Auskunft oder Vertragsanpassung bleiben unberührt.

Die vorstehenden Regelungen begründen jedoch keinen freiwilligen Honorar-, Beteiligungs- oder Zahlungsanspruch über zwingende gesetzliche Ansprüche hinaus.

9. Eigentum an körperlichen Werkstücken

9.1 Kunstwerke auf Gebäuden und fest verbundenen Flächen

Bei Kunstwerken auf Fassaden, Wänden, Böden oder anderen mit einem Grundstück oder Gebäude verbundenen Flächen verbleiben die Eigentums- und Verfügungsrechte an der körperlichen Fläche bei dem jeweiligen Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer.

Das Urheberrecht und die ZURKRAFT eingeräumten Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.

9.2 Bewegliche Werkstücke

Wird das Kunstwerk auf einer von ZURKRAFT bereitgestellten Leinwand, Platte, Skulptur, einem Objekt oder einem sonstigen beweglichen Träger geschaffen, geht das Eigentum am körperlichen Werkstück mit Fertigstellung auf ZURKRAFT über, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wurde.

Das gilt auch, wenn ZURKRAFT die wesentlichen Materialien oder den Bildträger zur Verfügung stellt.

Bei von dem oder der Künstler:in mitgebrachten Werkstücken wird die Eigentumsübertragung gesondert vereinbart.

9.3 Verkauf von Originalen

ZURKRAFT darf ein körperliches Original nur verkaufen, wenn ZURKRAFT Eigentümerin des Werkstücks oder ausdrücklich zum Verkauf berechtigt ist.

Die eingeräumten Nutzungsrechte an Abbildungen und Reproduktionen bestehen unabhängig vom Eigentum am körperlichen Original.

10. Bestand, Veränderung und Entfernung der Kunstwerke

10.1 Kein Anspruch auf dauerhaften Erhalt

Der oder die Künstler:in erkennt an, dass insbesondere Fassadenkunst, Street Art, Graffiti, temporäre Installationen und Veranstaltungsflächen Veränderungen durch Witterung, Alterung, Beschädigung, Baumaßnahmen oder spätere Übergestaltung unterliegen können.

Ein Anspruch auf dauerhafte Erhaltung, Restaurierung, Zugänglichkeit oder öffentliche Präsentation besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.2 Überarbeitung und Entfernung

ZURKRAFT beziehungsweise der jeweilige Eigentümer der Fläche darf ein Kunstwerk insbesondere:

  • reinigen;
  • restaurieren;
  • technisch sichern;
  • teilweise überdecken;
  • entfernen;
  • überstreichen;
  • umbauen;
  • im Rahmen von Bau- und Sanierungsmaßnahmen verändern;
  • durch ein neues Kunstwerk ersetzen,

wenn hierfür sachliche, technische, wirtschaftliche, rechtliche, sicherheitsbezogene oder gestalterische Gründe bestehen.

Soweit zumutbar, soll der oder die Künstler:in vor einer geplanten vollständigen Entfernung informiert werden. Ein Zustimmungserfordernis entsteht hierdurch nicht.

11. Foto-, Video-, Ton- und Persönlichkeitsrechte der Künstler:innen

11.1 Medienproduktion

Der oder die Künstler:in erklärt sich damit einverstanden, dass die Teilnahme, die Person, das Auftreten, Interviews, Statements sowie die Produktion und Entstehung des Kunstwerks fotografisch, filmisch und akustisch dokumentiert werden.

11.2 Nutzungsumfang

ZURKRAFT darf die Aufnahmen insbesondere:

  • vervielfältigen;
  • bearbeiten;
  • schneiden;
  • mit anderen Aufnahmen verbinden;
  • mit Musik, Sprache, Texten, Logos und Animationen versehen;
  • veröffentlichen;
  • verbreiten;
  • öffentlich zugänglich machen;
  • senden;
  • streamen;
  • archivieren;
  • für Presse-, Werbe- und Vermarktungszwecke verwenden;
  • an Medien-, Sponsor- und Projektpartner weitergeben.

Die Nutzung darf über Websites, soziale Netzwerke, Videoportale, Streamingplattformen, Webshops, Newsletter, Pressemedien, Printmedien, Außenwerbung, Veranstaltungen, Dokumentationen und sonstige bekannte Medien erfolgen.

11.3 Künstlername und persönliche Angaben

ZURKRAFT darf im Zusammenhang mit der Teilnahme insbesondere folgende Angaben veröffentlichen:

  • bürgerlicher Name;
  • Künstlername;
  • Künstlerkollektiv;
  • Herkunftsort oder Herkunftsland;
  • Künstlerbiografie;
  • künstlerische Schwerpunkte;
  • Website;
  • Social-Media-Profile;
  • Interviews und Zitate;
  • Angaben zum geschaffenen Kunstwerk.

Der oder die Künstler:in kann bestimmen, ob für die öffentliche Kommunikation ausschließlich der Künstlername verwendet werden soll.

11.4 Gesonderte Rechtebestätigung

Soweit gesetzlich erforderlich oder organisatorisch vorgesehen, werden die Foto-, Video-, Ton- und Persönlichkeitsrechte zusätzlich in einer gesonderten Medien- und Teilnahmevereinbarung bestätigt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich ergänzend nach der Datenschutzerklärung der Graff Factory.

12. Marke und Erscheinungsbild „Graff Factory“

12.1 Markeninhaberschaft

Die ZURKRAFT GmbH ist Inhaberin beziehungsweise Nutzungsberechtigte der Wort-/Bildmarke und des Markenauftritts „Graff Factory“.

Markenregisternummer: [bitte ergänzen]

Zum geschützten beziehungsweise vertraglich geregelten Markenauftritt gehören insbesondere:

  • Name „Graff Factory“;
  • Graff-Factory-Logo;
  • Wort-/Bildmarke;
  • Gestaltungselemente;
  • Grafiken und Key Visuals;
  • Typografie;
  • Farbkonzept;
  • Vorlagen;
  • Veranstaltungsdesign;
  • Merchandisingdesigns.

12.2 Zulässige Nennung

Künstler:innen dürfen in sachlicher Weise darauf hinweisen, dass sie an einer Graff-Factory-Veranstaltung teilnehmen oder teilgenommen haben.

Zulässig sind beispielsweise Formulierungen wie:

„Teilnehmender Artist bei Graff Factory 2026“

oder:

„Kunstwerk entstanden im Rahmen der Graff Factory“.

12.3 Freigabepflichtige Markennutzung

Jede darüber hinausgehende Verwendung des Logos, der Wort-/Bildmarke oder des offiziellen Markendesigns bedarf der vorherigen Freigabe durch ZURKRAFT.

Dies gilt insbesondere für:

  • Merchandise;
  • verkäufliche Produkte;
  • Plakate und Flyer;
  • eigene Veranstaltungswerbung;
  • kommerzielle Social-Media-Kampagnen;
  • bezahlte Kooperationen;
  • Websites und Webshops;
  • Presseartikel im Namen der Graff Factory;
  • Sponsorendarstellungen;
  • Verwendung durch Dritte;
  • Veränderungen oder Kombinationen des Logos.

Die Freigabe soll mindestens in Textform eingeholt werden.

12.4 Keine Partnerschaftsbehauptung

Ohne vorherige Freigabe darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass:

  • ZURKRAFT ein Produkt oder Unternehmen empfiehlt;
  • eine offizielle Kooperation besteht;
  • der oder die Künstler:in im Namen von Graff Factory handelt;
  • ZURKRAFT Veranstalter eines fremden Projekts ist;
  • ein Produkt ein offizielles Graff-Factory-Produkt ist.

13. Materialien, Equipment und Arbeitsmittel

13.1 Bereitstellung

Welche Materialien, Farben, Werkzeuge, Gerüste, Arbeitsbühnen oder sonstigen Arbeitsmittel bereitgestellt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Projektabsprache.

Ein Anspruch auf bestimmte Marken, Farbtöne, Materialmengen oder Geräte besteht nur bei ausdrücklicher Zusage.

13.2 Sorgfaltspflicht

Bereitgestellte Arbeitsmittel sind sorgfältig und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Verlust, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen.

13.3 Rückgabe

Leihweise überlassene Werkzeuge, Maschinen, Schutzmittel und Geräte bleiben Eigentum des jeweiligen Eigentümers und sind nach Beendigung der Arbeiten vollständig zurückzugeben.

Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung kann Ersatz verlangt werden.

13.4 Restmaterial

Nicht verbrauchte, von ZURKRAFT oder Projektpartnern bereitgestellte Materialien verbleiben im Eigentum des jeweiligen Bereitstellers, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

14. Sicherheit und Verhalten

14.1 Sicherheitsanweisungen

Künstler:innen müssen alle Sicherheits-, Brandschutz-, Umwelt-, Zugangs- und Verhaltensregeln beachten.

Anweisungen von ZURKRAFT, Flächeneigentümer:innen, Sicherheitsdiensten, Behörden und verantwortlichen Bediener:innen technischer Anlagen sind zu befolgen.

14.2 Gerüste und Arbeitsbühnen

Gerüste, Leitern, Hebebühnen und technische Anlagen dürfen nur entsprechend ihrer Bestimmung und gegebenenfalls nur nach Einweisung oder mit erforderlicher Qualifikation benutzt werden.

14.3 Schutzausrüstung

Vorgeschriebene oder bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung ist zu verwenden.

Künstler:innen sind verpflichtet, ZURKRAFT auf gesundheitliche oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die sichere Durchführung der Arbeiten wesentlich sind, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

14.4 Alkohol und berauschende Mittel

Die Ausführung von Arbeiten unter erheblichem Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss ist untersagt.

ZURKRAFT darf die Tätigkeit aus Sicherheitsgründen untersagen oder unterbrechen.

14.5 Umweltschutz

Farben, Lacke, Sprühdosen, Lösungsmittel und sonstige Stoffe sind fachgerecht zu verwenden und zu entsorgen.

Eine Verunreinigung nicht zugewiesener Flächen, Fahrzeuge, Wege, Gewässer, Grünanlagen oder fremden Eigentums ist zu vermeiden.

15. Persönliche Voraussetzungen

15.1 Eigenverantwortung

Der oder die Künstler:in ist selbst dafür verantwortlich, dass die persönlichen, gesundheitlichen, aufenthaltsrechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen.

15.2 Reise und Versicherung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der oder die Künstler:in selbst verantwortlich für:

  • An- und Abreise;
  • Visa und Aufenthaltsgenehmigungen;
  • Krankenversicherung;
  • Unfallversicherung;
  • Haftpflichtversicherung;
  • Versicherung eigener Materialien und Gegenstände;
  • steuerliche Erklärung von Einnahmen oder Sachleistungen.

15.3 Minderjährige

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen teilnehmen.

ZURKRAFT kann einen schriftlichen Nachweis und die Anwesenheit einer volljährigen Aufsichtsperson verlangen.

16. Absage, Abbruch und höhere Gewalt

16.1 Absage durch Künstler:innen

Kann ein Künstler oder eine Künstlerin nicht teilnehmen, ist ZURKRAFT unverzüglich zu informieren.

Bereits erhaltene, zweckgebundene Vorschüsse oder nicht stornierbare Kosten können zurückverlangt werden, wenn die Absage vom Künstler oder von der Künstlerin zu vertreten ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.

16.2 Absage oder Änderung durch ZURKRAFT

ZURKRAFT darf Veranstaltungen, Programmpunkte oder Produktionen insbesondere aus folgenden Gründen absagen, verschieben, verkürzen oder verändern:

  • Unwetter;
  • höhere Gewalt;
  • behördliche Anordnungen;
  • Sicherheitsrisiken;
  • Erkrankung oder Ausfall wesentlicher Beteiligter;
  • Ausfall von Flächen, Technik oder Infrastruktur;
  • Finanzierungs- oder Sponsorenausfall;
  • nicht rechtzeitig erteilte Genehmigungen;
  • unvorhersehbare Bau- oder Sanierungsmaßnahmen;
  • sonstige Umstände, die ZURKRAFT nicht mit zumutbarem Aufwand beherrschen kann.

Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn oder eine nicht ausdrücklich vereinbarte Vergütung besteht in diesen Fällen nicht.

16.3 Bereits entstandene Aufwendungen

Die Erstattung bereits entstandener Aufwendungen richtet sich ausschließlich nach der individuellen Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

17. Ausschluss von der Teilnahme

ZURKRAFT darf Künstler:innen vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme ausschließen, wenn diese insbesondere:

  • gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen;
  • Rechte Dritter verletzen;
  • Sicherheitsanweisungen missachten;
  • Personen gefährden;
  • erhebliche Schäden verursachen;
  • nicht freigegebene Motive umsetzen;
  • andere Teilnehmende oder Besucher:innen erheblich belästigen;
  • das Projekt oder dessen Partner schwerwiegend schädigen;
  • falsche Angaben zu Urheber- oder Nutzungsrechten machen;
  • trotz Aufforderung wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllen.

Bei einem Ausschluss wegen eines vom Künstler oder von der Künstlerin zu vertretenden Verstoßes besteht kein Anspruch auf Honorar, Aufwendungsersatz oder Fortsetzung der Teilnahme.

Bereits eingeräumte Rechte an bis dahin geschaffenen oder dokumentierten Arbeiten bleiben bestehen, soweit ihre weitere Nutzung für ZURKRAFT zumutbar und rechtlich zulässig ist.

18. Haftung

18.1 Haftung von ZURKRAFT

ZURKRAFT haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften;
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

18.2 Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, Kunstmaterialien, Geräte, Fahrzeuge oder sonstigen Eigentums haftet ZURKRAFT nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelung.

18.3 Haftung der Künstler:innen

Künstler:innen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Dies gilt insbesondere für Schäden an:

  • Fassaden und nicht freigegebenen Flächen;
  • Gebäuden und Grundstücken;
  • Gerüsten und Arbeitsbühnen;
  • Fahrzeugen;
  • Maschinen und Werkzeugen;
  • Eigentum anderer Künstler:innen;
  • bereitgestellten Materialien;
  • Personen.

19. Datenschutz

ZURKRAFT verarbeitet personenbezogene Daten zur Bewerbung, Auswahl, Organisation, Durchführung, Dokumentation und Vermarktung der Graff-Factory-Veranstaltungen.

Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.graff-factory.com/datenschutz.

20. Kommunikation

Vertraglich und organisatorisch relevante Erklärungen können grundsätzlich per E-Mail oder über ein von ZURKRAFT eingesetztes Bewerbungs- oder Kommunikationssystem übermittelt werden.

Soweit das Gesetz Schriftform, eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine gesonderte Erklärung verlangt, bleiben diese Anforderungen unberührt.

Künstler:innen müssen Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mitteilen.

21. Laufzeit und Fortbestand der Nutzungsrechte

Die Teilnahmevereinbarung endet mit Abschluss der jeweiligen Veranstaltung beziehungsweise der vereinbarten Mitwirkung.

Die eingeräumten Nutzungsrechte sowie die Regelungen über Vermarktung, Markenverwendung, Haftung, Rechte Dritter und Vertraulichkeit gelten über das Ende der Teilnahme hinaus fort.

Eine Beendigung der Teilnahme führt nicht automatisch zum Erlöschen bereits eingeräumter Nutzungsrechte.

Zwingende gesetzliche Rückrufs-, Widerrufs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.

22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der oder die Künstler:in Kaufmann oder Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ZURKRAFT GmbH.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen mindestens in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gesonderte Bestätigung der zentralen Rechtevereinbarung

Der oder die Künstler:in bestätigt ausdrücklich, dass insbesondere die Regelungen in:

  • § 5 Urheberrecht;
  • § 6 Nutzungsrechte;
  • § 7 kommerzielle Vermarktung;
  • § 8 Honorar und Vergütung;
  • § 9 Eigentum an körperlichen Werkstücken;
  • § 10 Bestand und Entfernung der Kunstwerke;
  • § 11 Foto-, Video-, Ton- und Persönlichkeitsrechte;
  • § 12 Marke und Erscheinungsbild

vor der Teilnahme zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden.

Dem oder der Künstler:in ist insbesondere bekannt, dass:

  1. das Urheberrecht bei ihm oder ihr verbleibt;
  2. ZURKRAFT umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte erhält;
  3. ZURKRAFT die Kunstwerke und deren Abbildungen kommerziell vermarkten darf;
  4. ZURKRAFT die Preise und Vertriebskanäle eigenständig festlegt;
  5. kein automatischer Anspruch auf Honorar oder Umsatzbeteiligung entsteht;
  6. zwingende gesetzliche Vergütungs- und Beteiligungsansprüche unberührt bleiben;
  7. die Person, Teilnahme und Entstehung des Kunstwerks medial dokumentiert und veröffentlicht werden darf;
  8. das Graff-Factory-Logo und das offizielle Markendesign nur mit vorheriger Freigabe verwendet werden dürfen.

Veranstaltung/Projekt:

Kunstwerk/Fläche:

Name des Künstlers/der Künstlerin:

Künstlername:

Gewünschte Urheberbezeichnung:

Anschrift:

E-Mail-Adresse:

Ort, Datum:

Unterschrift Künstler:in:

Bei Minderjährigen:

Name gesetzliche Vertretung:

Unterschrift gesetzliche Vertretung: